Was ist eigentlich ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (der spezifische Heizwärmebedarf). Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen Neubauten einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei Förderansuchen jedlicher Art, das sind umfassende Gebäudesanierungen - Einzelbauteilsanierungen, Erneuerung der Heizungsanlage usw. ist ein Energieausweis nötig. Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.
Die beste Energie ist jene, welche wir nicht verbrauchen!